AGB

§ 1 Geltungsbereich

Die Leistungen wie Planung im Ingenieurbau, Schulungen und Seminare unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als sie nicht mit dem Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Planstyle GmbH (nachfolgend Planstyle genannt) in Konflikt stehen.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen für unsere Kunden unter der Homepage www.planstyle.de zum Aufruf zur Verfügung.
 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Alle unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich und gelten ab dem Dokumentendatum 14 Kalendertage oder nach einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

Aufträge des Kunden sind erst schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Für Inhalte und Umfang des mit dem Kunden zustande gekommenen Vertragsverhältnisses ist ausschließlich das zuvor erstellte Angebot maßgebend.

Zeichnungen, Animation, Fotos, Abbildungen etc., die unseren Angeboten beigefügt sind, sind nach bestem Wissen gefertigt bzw. zusammengestellt. Die darin gemachten Angaben sind nicht verbindlich, es sei denn, bestimmte Eigenschaften / Lösungen werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesichert.

Planstyle erhebt für die Angebote und die zugehörige Unterlagen (Zeichnungen, Pläne usw.) das Urheberrecht und das Eigentumsrecht. Planstyle überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Weitergabe an Dritte sowie Vervielfältigung dieser Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Gesellschafter der Planstyle GmbH gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz. Daten und die dazugehörige Dokumentationen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch im Geschäftsbetrieb des Kunden bestimmt.

Erfolgt die Auftragsbearbeitung nach Zeichnungen oder sonstige Angaben des Auftraggebers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so hat uns der Auftraggeber gegenüber sämtlicher Schadensersatzansprüche des Schutzinhabers freizustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns für etwaige Prozesskosten auf Verlangen einen angemessenen Vorschuss zu zahlen. Der Einwand mangelhafter Prozessführung durch Planstyle ist ausgeschlossen.

Planstyle ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunterhemer zur Abwicklung und Durchführung von Aufträgen einzusetzen.
 

§ 3 Fristen für Lieferungen / Leistungen

Planstyle wird seine Leistung nach dem Stand der Technik sowie der schriftlichen Aufgabenstellung erbringen. Maßgeblich ist der Inhalt der Aufgabenstellung, den die Vertragspartner abgestimmt haben.

Die Preise gelten jeweils für den in den Auftragsbestätigungen der Planstyle aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Darüber hinausgehende Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies wird gesondert ausgewiesen.

Unsere Forderungen für Lieferungen und Leistungen sind mit dem Datum der Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen zu Verlagen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage zu stellen, so werden alle Forderungen sofort fällig.
Darüber hinaus kann Planstyle die Erfüllung bereits beauftragter Leistung verweigern, bis die fälligen Forderungen ausgeglichen sind und für die ausstehenden Leistungen Vorauszahlungen geleistet sind.

Soweit der Auftraggeber nicht zu einer Vorauszahlung verpflichtet ist, wird die Zahlung sofort nach Durchführung des Auftrages fällig, spätestens nach Ablauf der in der entsprechenden Rechnung gesetzten Frist (14 Tage nach Rechnungsstellung) fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung.

Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der vollständige Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto gutgeschrieben worden ist. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen geltenden Leitzins der europäischen Zentralbank §247 des BGB vom Fälligkeitsdatum der Rechnung ab berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.

Die Rechnung wird nur per elektronische Post (Email) zugesandt. Ist eine Rechnung per Briefpost erwünscht muss dies explizit beantragt werden.
 

§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Vertragserfüllung erheblichen Umstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen und Planstyle die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung ist Planstyle berechtigt, den Vertrag nach Anzeige und angemessener Fristsetzung zu kündigen bzw. zu beenden und den entstandenen Schaden geltend zu machen.
 

§ 5 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

Sonderleistungen wie beispielweile Plotkosten, Versandservice werden nach Aufwand berechnet. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Ist eine Vorortbesprechung nötig werden die Reisekosten für Geschäftsführer und Mitarbeiter nach Stunden berechnet.
Der Stundensatz für den Geschäftsführer beträgt 85,- Euro pro Stunde und für die (sonstigen) Mitarbeiter 75,- Euro pro Stunde. Darüber hinaus werden auch Fahrtkosten von 1,30 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet.
 

§ 6 Eigentumsvorbehalt / Vertraulichkeit

Dokumente, Pläne und technische Unterlagen von Planstyle sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der Gesellschaft Planstyle zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.
Planstyle ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichung und Bekanntmachung über die Leistung den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Ingenieurbüros anzugeben.

Planstyle verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

Die Diskretion zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Techniker, die sich auf Dokumenterstellung beziehen, sowie Daten die Planstyle bereits bekannt sind oder außerhalb des Vertrages bekannt waren oder bekannt werden.

Planstyle verpflichtet seine Erfüllungsgehilfen zur Wahrung der Vertraulichkeit.
 

§ 7 Haftung / Mängel

Reklamationen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und können nur unter genauer Angabe etwaiger Mängel berücksichtigt werden. Die Leistung des Auftragnehmers bzw. von ihm gelieferte Waren sind unverzüglich nach Leistung bzw. Lieferung sorgfältig zu prüfen. Die Leistung des Auftragnehmers gilt als mängelfrei, wenn entsprechende Mängelrüge nicht binnen 10 Werktagen nach Erbringung der Leistung des Auftragnehmers eingeht. War der Mangel auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar, so beginnt die Vorbezeichnete Frist ab Kenntnis bzw. möglicher Kenntnis des entsprechenden Mangels.

Planstyle haftet nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Eine solche Haftung auf Schadensersatz z.B.  bei Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, wegen positiver Vertragsverletzung bzw. Pflichtverletzung und wegen unerlaubter Handlung besteht jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
 

§ 8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Anfertigung der Dokumente Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Planstyle behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Planstyle eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
 

§ 9 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Planstyle und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort ist Lappersdorf. Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Regensburg.
Planstyle ist daneben auch berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen (Wahlrecht).
 

§ 10 Datenschutz

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Auftraggeber, gleich ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, das persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
 

§ 11 Sonstiges

Es bestehen neben dem schriftlichen Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine weiteren Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, wobei auf das Formerfordernis nur durch ausdrückliche, schriftliche Erklärung für den Einzelfall verzichtet werden kann.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Regelungen bleibt davon unberührt.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne Zustimmung von Planstyle abzutreten.

Planstyle darf für die eigene Werbung, Zeichnungen und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung für ihre Referenzen verwenden. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

Referenzen